Fragen und Antworten

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Welche gesetzlichen Abstandsregelungen zu Gebäuden gelten für Windenergieanlagen?

Der Bau von Windenergieanlagen ist in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt – insbesondere durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch landes- und regionalplanerische Vorgaben. Ziel dieser Regelungen ist es, Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen und gleichzeitig die Energiewende voranzubringen.

Für Windenergieanlagen gelten in Baden-Württemberg folgende Abstandsrichtwerte:

  • Mindestens 500 Meter zu Wohngebäuden im Außenbereich
  • Mindestens 750 Meter zu Siedlungs- und Wohngebieten

Diese Abstände sind nicht pauschal gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergeben sich im Regelfall aus den Immissionsschutzanforderungen, insbesondere in Bezug auf Lärm und Schattenwurf. In der Praxis dienen sie als Orientierung für die Regionalplanung und die Genehmigungsbehörden.

Quellen:
Fachagentur Wind und Solar: https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/genehmigung
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/publikation/did/leitfaden-genehmigungs-und-anzeigeverfahren-nach-dem-bundes-immissionsschutzgesetz/

Energieversorgung und Energiewende

Sind erneuerbare Energien grundlastfähig?

Auch mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind und Solar lässt sich langfristig ein stabiles 100 %‑Ökostromsystem ohne kontinuierliche „Grundlastkraftwerke“ realisieren. Voraussetzungen dafür sind eine breit gestreute Erzeugung durch den Einsatz vielfältiger Ressourcen, das Vorankommen des europäischen Netzausbaus, Speicherlösungen für Dunkelflauten sowie flexible Netze und eine intelligente Laststeuerung. Kurz gesagt: Erneuerbare können – ergänzt durch Speicher, Flexibilisierung und Netzintegration – zuverlässig Strom liefern, ohne auf klassische Dauerläuferkraftwerke zu setzen. Das Konzept zeigt sich als technisch machbar und bereits jetzt in Ansätzen umgesetzt (Forschungszentrum Jülich 2022).

Warum brauchen wir in Deutschland eine autarke Energieversorgung?

Eine weitgehend eigenständige Energieversorgung erhöht Versorgungssicherheit, schützt vor geopolitischen Abhängigkeiten, wie z. B. bei Gasimporten und stabilisiert langfristig die Preise. Zudem ermöglicht sie mehr Kontrolle über Klimaschutz und Infrastrukturentwicklung.

Umwelt- und Naturschutz

Nutzt Windenergie denn überhaupt dem Klima?

Ja, Windenergie ist eine wichtige Ressource für die Wende hin zu einer klimafreundlicheren Energieversorgung. Windenergie verursacht im Betrieb keine CO2-Emissionen und ist über den gesamten Lebenszyklus hinweg eine der emissionsärmsten Energieformen überhaupt. 2024 stammten laut Statistischem Bundesamt 31,5 % des in Deutschland erzeugten Stroms aus Windenergie. Das entspricht 136 Mrd. Kilowattstunden Strom. Damit konnten für das Jahr 2024 rund 1 bis 1,5 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden (Umweltbundesamt 2021).

Welche Ausgleichsmaßnahmen müssen für die Eingriffe in Naturräume für Bau und Betrieb der Windenergieanlagen umgesetzt werden?

Der Schutz von Natur und Artenvielfalt spielt bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen eine zentrale Rolle. Deshalb ist im Rahmen jedes Genehmigungsverfahrens eine umfassende artenschutzrechtliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den Vorgaben der Europäischen FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie.

Ziel ist es, Eingriffe in bestehende Ökosysteme möglichst zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Wo das nicht vollständig möglich ist, sorgen gezielte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür, dass die Eingriffe ökologisch kompensiert werden. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Artenschutzgutachten: Unabhängige Fachgutachter führen über mehrere Monate hinweg Erhebungen zu allen relevanten Tier- und Pflanzenarten auf den betroffenen Flächen durch. Dadurch können Standorte für Anlagen so gewählt werden, dass Lebensräume geschont und potenzielle Gefährdungen reduziert werden.
  • Aufforstungen & Renaturierung: Wird für den Bau eine Waldfläche in Anspruch genommen, muss sie mindestens im Verhältnis 1:1 ökologisch gleichwertig ersetzt werden – z. B. durch Aufforstung an anderer Stelle oder durch Renaturierungsmaßnahmen in der Region.
  • Naturschutzmaßnahmen vor Ort: Um den Lebensraumverlust auszugleichen, werden z. B. neue Biotope geschaffen, Hecken oder Sträucher gepflanzt oder Gewässer renaturiert. Diese Maßnahmen verbessern oft sogar die Artenvielfalt in der Umgebung.
  • Ökologische Begleitplanung: Auch nach Inbetriebnahme wird die Situation kontinuierlich beobachtet. Monitoring-Programme überprüfen, wie sich das Umfeld entwickelt – und ermöglichen bei Bedarf gezielte Nachsteuerungen. Der Bau der Windenergieanlagen wird laufend von einem unabhängigen ökologischen Gutachter begleitet und überprüft.

Quelle :
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft

Wie werden die zu rodenden Waldflächen ausgeglichen?

Der Ausbau der Windenergie erfolgt in Deutschland nach dem klaren Prinzip der Waldschonung und unter Beachtung des Grundsatzes der minimalen Flächeninanspruchnahme. Das bedeutet konkret: Windenergieanlagen werden nicht in ökologisch besonders wertvollen Laub- oder Mischwäldern, in Naturschutzgebieten oder auf geschützten Biotopflächen errichtet.

Stattdessen erfolgen die notwendigen Eingriffe auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen, also in Wirtschaftswäldern, die bereits forstlich genutzt werden. Auch dort wird darauf geachtet, dass der Flächenverbrauch so gering wie möglich bleibt – typischerweise handelt es sich nur um kleinflächige Rodungen z.B. für Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung.

Nach § 9 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) gilt: „Wird Wald dauerhaft in eine andere Nutzungsart überführt, ist dieser Eingriff vollständig auszugleichen.“ Das bedeutet: Für jede gerodete Waldfläche muss der Vorhabenträger einen vollwertigen ökologischen Ausgleich schaffen.

Diese Kompensation kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Aufforstung in gleicher Größenordnung (mindestens 1:1), oft sogar darüber hinaus, auf geeigneten Flächen im regionalen Umfeld.
  • Klimagerechter Waldumbau: Statt Monokulturen entstehen widerstandsfähige Mischwälder, die dem Klimawandel besser standhalten.
  • Ökologische Aufwertungsmaßnahmen, z. B. die Entwicklung artenreicher Waldränder, die Förderung von Totholzstrukturen oder die Rückführung versiegelter Flächen in naturnahe Zustände.

Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Forst- und Naturschutzbehörden entwickelt und sind fester Bestandteil des Genehmigungsverfahrens.

Quellen:
Landeswaldgesetz Baden-Württemberg: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WaldGBWrahmen
Landesforstverwaltung Baden-Württemberg: https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/documents/20121/428654/Hinweise_zum_Bau_von_Windenergieanlagen_im_Wald.pdf

Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Tieren umgesetzt?

Beim Bau und Betrieb von Windenergieanlagen wird großer Wert auf den Schutz von Tieren und deren Lebensräumen gelegt. Bereits in der Planungsphase werden deshalb umfangreiche artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt, die Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind.

Zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen kommen verschiedene gezielte Schutzmaßnahmen zum Einsatz:

  • Fledermaus-Abschaltautomatiken
    Die Anlagen werden automatisch abgeschaltet, sobald bestimmte Wetter- und Temperaturbedingungen eintreten, unter denen Fledermäuse aktiv sind. So werden Kollisionen während der Hauptflugzeiten zuverlässig vermieden. Diese Technik ist heute Stand der Technik und wird standardmäßig eingesetzt.
  • Standortwahl unter Berücksichtigung vogelkundlicher Kriterien
    Bereits in der frühen Planungsphase werden umfangreiche Kartierungen durchgeführt, um Brut-, Rast- und Zuggebiete besonders geschützter oder gefährdeter Vogelarten zu identifizieren. Der Standort der Anlagen wird so gewählt, dass sensible Bereiche möglichst gemieden werden.
  • Abschrecksysteme und Sichtbarmachung
    Durch kontrastreiche Markierungen an den Rotorblättern oder die farbliche Gestaltung einzelner Flügel können viele Vogelarten die Anlagen besser wahrnehmen. Erste Studien zeigen, dass solche Maßnahmen das Kollisionsrisiko deutlich verringern können.

Alle genannten Maßnahmen werden im Rahmen der sogenannten "vermeidenden Maßnahmen" dokumentiert und sind Bestandteil der ökologischen Fachgutachten. Ihre Wirksamkeit wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Quellen:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft

Wie viele Vögel kommen durch Windenergieanlagen jährlich zu Schaden?

Nach aktuellen Schätzungen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) sowie des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sterben in Deutschland jährlich etwa rund 100.000 Vögel durch Kollisionen mit Windenergieanlagen.

Zum Vergleich:

  • Fensterscheiben verursachen jährlich rund 115 Millionen tödliche Vogelkollisionen.
  • Der Straßen- und Bahnverkehr führt jährlich zum Tod von bis zu 70 Millionen Vögeln.
  • Hauskatzen töten in Deutschland nach Schätzungen des BWE jährlich bis zu 60 Millionen Vögel, nach Berechnungen des NABU sogar bis zu 200 Millionen.

Diese Zahlen zeigen, dass der Anteil der Windenergie im Vergleich zu anderen menschengemachten Gefahrenquellen für Vögel deutlich geringer ist. Durch gezielte Maßnahmen bei der Standortwahl und Abschaltautomatiken wird das Risiko von Vogelschlag zudem minimiert.

Quellen:
Naturschutzbund Deutschland: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/katzen/
Bundesverband WindEnergie: https://www.wind-energie.de/themen/politische-arbeit/kampagne-zur-bundestagswahl-2021/windenergie-fuer-mehr-vielfalt/

Kann durch die Windenergieanlagen das Grundwasser beeinflusst werden?

Nein, der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen hat in der Regel keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser. Die Fundamente der Anlagen werden so geplant und ausgeführt, dass sie keine Beeinträchtigung der Grundwasserverhältnisse verursachen.

Im Vorfeld jeder Errichtung erfolgt eine detaillierte Baugrund- und hydrogeologische Untersuchung, die genau analysiert:

  • die Lage und Tiefe der Grundwasser führenden Schichten
  • die Fließrichtungen des Wassers
  • die Versickerungsfähigkeit des Bodens

Auf Basis dieser Untersuchungen wird sichergestellt, dass der Grundwasserschutz gewahrt bleibt. Falls erforderlich, werden bauliche Schutzmaßnahmen getroffen – beispielsweise abgedichtete Fundamente oder baubegleitende Überwachung bei Grundwassernähe.
Diese Anforderungen sind Teil der gesetzlichen Vorgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und werden durch die zuständigen Wasserbehörden überwacht.

Quellen:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/rechtsvorschriften/wassergesetz
Wasserhaushaltsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

Wird durch den Betrieb der Windenergieanlagen Mikroplastik freigesetzt?

Mikroplastik sind Kunststoffteilchen mit einem Durchmesser von weniger als fünf Millimetern. Sie entstehen unter anderem durch Abrieb von Kunststoffen in der Umwelt – etwa durch Reibung, UV-Strahlung oder mechanische Beanspruchung.
Auch bei Windenergieanlagen kann es durch Umwelteinflüsse wie Wind, Regen und UV-Strahlung zu geringfügigem Abrieb an Rotorblättern kommen. Dieser Abrieb ist jedoch minimal und im Vergleich zu anderen Quellen vernachlässigbar gering.

Zum Vergleich:

  • Der jährliche Abrieb durch Autoreifen in Deutschland beträgt laut Umweltbundesamt rund 100.000 Tonnen Mikroplastik (2018).
  • Der Abrieb durch alle Windenergieanlagen in Deutschland zusammen liegt Schätzungen zufolge um ein Vielfaches darunter – in der Größenordnung von unter 1.500 Tonnen pro Jahr (2018).

Zudem wird bei der Herstellung und Wartung moderner Windenergieanlagen zunehmend auf die Verwendung von langlebigen, recyclingfähigen Materialien geachtet. Forschungsprojekte zur Entwicklung von Rotorblättern aus vollständig wiederverwertbaren Verbundwerkstoffen sind bereits in Umsetzung.

Quellen:
Dialogforum Energie und Naturschutz: https://www.dialogforum-energie-natur.de/ufaq/wird-durch-erosion-an-den-rotoren-mikroplastik-in-die-umwelt-freigesetzt/
Fraunhofer Institut – Umsicht: https://www.umsicht.fraunhofer.de/content/dam/umsicht/de/dokumente/publikationen/2018/kunststoffe-id-umwelt-konsortialstudie-mikroplastik.pdf

Immissionen und Gesundheit

Welche Schallimmissionen erzeugen Windenergieanlagen?

Moderne Windenergieanlagen erzeugen – wie viele andere technische Geräte – aerodynamische (durch die Bewegung der Rotorblätter) und mechanische (z. B. aus dem Getriebe oder Generator) Schallimmissionen. Dabei gelten in Deutschland strenge Lärmschutzvorgaben, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der zugehörigen Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) genau festgelegt sind. Diese Grenzwerte lauten:

  • Maximal 60 Dezibel (dB) am Tag
  • Maximal 45 Dezibel (dB) in der Nacht

Zum Vergleich: Ein normaler Regenschauer liegt bei etwa 50 dB, ein leises Gespräch bei rund 55 dB

Zudem gilt: Schallpegel nehmen mit zunehmender Entfernung zur Quelle stark ab – bereits in wenigen hundert Metern Entfernung wird das Geräusch einer Windenergieanlage oft von den natürlichen Umgebungsgeräuschen überlagert, wie etwa durch Wind in den Bäumen oder entfernten Straßenverkehr. Für die nächstgelegenen Wohnhäuser entsteht damit keine relevante Lärmbelästigung.

Quellen:
Fachagentur Wind und Solar: https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/schall
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/laerm-von-windenergieanlagen

Verursachen Windenergieanlagen gesundheitsschädlichen Infraschall?

Nein. Der von Windenergieanlagen erzeugte Infraschall liegt weit unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle und gilt laut aktuellem Forschungsstand als gesundheitlich unbedenklich.

Infraschall bezeichnet Schall unter 20 Hz, der auch im Alltag ständig vorkommt – etwa durch Wind, Verkehr, im Auto oder durch Haushaltsgeräte. Zahlreiche Studien und Messungen zeigen: Der Infraschall von Windrädern ist deutlich schwächer als bei vielen alltäglichen Quellen. Das Umweltbundesamt betont, dass es keinen wissenschaftlich fundierten Nachweis für gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windkraftanlagen gibt. Dies wird auch durch viele andere Studien unterstützt.

Quellen:
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infraschall-einfach-erklaert
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/windenergi/gru/html.php?id_obj=155783

weitere Quellen:
https://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/de/top/155762/vgbe-ej_2024-06__059-065__HOLZHEU__Authors-Copy_.pdf
https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0114183
https://medium.com/the-future-is-electric/humans-evolved-with-infrasound-and-its-harmless-50d42fbc7377

Kreislaufwirtschaft

Können die Anlagen nach dem Betrieb recycelt werden?

Ja. Windenergieanlagen sind zu einem sehr großen Teil recycelbar. Bereits heute lassen sich zwischen 80 und 90 Prozent der eingesetzten Materialien – insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Beton – problemlos zurückbauen und wiederverwerten.

Der Rückbau erfolgt geordnet und unterliegt rechtlichen Vorgaben, unter anderem gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die dabei gewonnenen Rohstoffe können erneut in der Bau- oder Metallindustrie eingesetzt werden.

Quellen:
Bundesverband Windenergie: https://www.wind-energie.de/themen/anlagentechnik/rueckbau/

Gesellschaft und Kommunikation

Können Windenergieanlagen Auswirkungen auf den Tourismus haben?

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Windenergieanlagen und Tourismus Hand in Hand gehen können. In vielen Regionen bleiben Besucherzahlen auch nach dem Bau von Windparks konstant – insbesondere, wenn das Thema Erneuerbare Energien aktiv in das touristische Angebot z.B. durch Info-Pfade und Aussichtspunkte eingebunden wird.

Beispiele:
Studie IHK Arnsberg (Sauerland): https://ihk-arnsberg.de/Windkraft_Akzeptanzstudie.HTM
Windindustrie in Deutschland: https://www.windindustrie-in-deutschland.de/meldungen/windraeder-als-zeichen-fuer-gruenen-tourismus-und-sauberen-strom
Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg: https://erneuerbare-bw.de/de/news/news-einzelansicht/windenergie-schafft-regionale-wertschoepfung-und-kurbelt-den-tourismus-an

Sustainable. Together.

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