Fragen und Antworten
Energieversorgung und Energiewende
Sind erneuerbare Energien grundlastfähig?
Auch mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wie Wind und Solar lässt sich langfristig ein stabiles 100 %‑Ökostromsystem ohne kontinuierliche „Grundlastkraftwerke“ realisieren. Voraussetzungen dafür sind eine breit gestreute Erzeugung durch den Einsatz vielfältiger Ressourcen, das Vorankommen des europäischen Netzausbaus, Speicherlösungen für Dunkelflauten sowie flexible Netze und eine intelligente Laststeuerung.
Kurz gesagt: Erneuerbare können – ergänzt durch Speicher, Flexibilisierung und Netzintegration – zuverlässig Strom liefern, ohne auf klassische Dauerläuferkraftwerke zu setzen. Das Konzept zeigt sich als technisch machbar und bereits jetzt in Ansätzen umgesetzt (Forschungszentrum Jülich 2022).
Warum brauchen wir in Deutschland eine autarke Energieversorgung?
Eine weitgehend eigenständige Energieversorgung erhöht Versorgungssicherheit, schützt vor geopolitischen Abhängigkeiten, wie z. B. bei Gasimporten und stabilisiert langfristig die Preise. Zudem ermöglicht sie mehr Kontrolle über Klimaschutz und Infrastrukturentwicklung.
Umwelt- und Naturschutz
Nutzt Windenergie denn überhaupt dem Klima?
Ja, Windenergie ist eine wichtige Ressource für die Wende hin zu einer klimafreundlicheren Energieversorgung. Windenergie verursacht im Betrieb keine CO2-Emissionen und ist über den gesamten Lebenszyklus hinweg eine der emissionsärmsten Energieformen überhaupt. 2024 stammten laut Statistischem Bundesamt 31,5 % des in Deutschland erzeugten Stroms aus Windenergie. Das entspricht 136 Mrd. Kilowattstunden Strom. Damit konnten für das Jahr 2024 rund 1 bis 1,5 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden (Umweltbundesamt 2021).
Welche Ausgleichsmaßnahmen müssen für die Eingriffe in Naturräume für Bau und Betrieb der Windenergieanlagen umgesetzt werden?
Der Schutz von Natur und Artenvielfalt spielt bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen eine zentrale Rolle. Deshalb ist im Rahmen jedes Genehmigungsverfahrens eine umfassende artenschutzrechtliche Prüfung gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie den Vorgaben der Europäischen FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie.
Ziel ist es, Eingriffe in bestehende Ökosysteme möglichst zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Wo das nicht vollständig möglich ist, sorgen gezielte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür, dass die Eingriffe ökologisch kompensiert werden. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
- Artenschutzgutachten: Unabhängige Fachgutachter führen über mehrere Monate hinweg Erhebungen zu allen relevanten Tier- und Pflanzenarten auf den betroffenen Flächen durch. Dadurch können Standorte für Anlagen so gewählt werden, dass Lebensräume geschont und potenzielle Gefährdungen reduziert werden.
- Aufforstungen & Renaturierung: Wird für den Bau eine Waldfläche in Anspruch genommen, muss sie mindestens im Verhältnis 1:1 ökologisch gleichwertig ersetzt werden – z. B. durch Aufforstung an anderer Stelle oder durch Renaturierungsmaßnahmen in der Region.
- Naturschutzmaßnahmen vor Ort: Um den Lebensraumverlust auszugleichen, werden z. B. neue Biotope geschaffen, Hecken oder Sträucher gepflanzt oder Gewässer renaturiert. Diese Maßnahmen verbessern oft sogar die Artenvielfalt in der Umgebung.
- Ökologische Begleitplanung: Auch nach Inbetriebnahme wird die Situation kontinuierlich beobachtet. Monitoring-Programme überprüfen, wie sich das Umfeld entwickelt – und ermöglichen bei Bedarf gezielte Nachsteuerungen. Der Bau der Windenergieanlagen wird laufend von einem unabhängigen ökologischen Gutachter begleitet und überprüft.
Quelle :
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft